Freie und hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten: Warum eine klare Trennung essenziell ist

Die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen: hoheitliche Aufgaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und freie Dienstleistungen, die auf freiwilliger Basis angeboten werden. Doch diese Unterscheidung ist in der Praxis nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick scheint. Genau hier liegt das Problem – eine unklare Abgrenzung kann rechtliche Risiken mit sich bringen, die oft erst durch Juristen erkannt und genutzt werden. In diesem Beitrag erfährst du, warum eine klare Trennung essenziell ist und welche Grauzonen es gibt, die zu unerwarteten Konsequenzen führen können.

Was zählt zu hoheitlichen und freien Tätigkeiten?

Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sind die hoheitlichen Tätigkeiten klar definiert:

  • Feuerstättenschau

  • Feuerstättenbescheid

  • Baurechtliche Abnahmen

  • Ersatzvornahme

Diese Tätigkeiten werden jedoch oft nicht klar von den freien Tätigkeiten getrennt, was zu rechtlichen Unklarheiten führen kann. Andere hoheitliche Tätigkeiten im SchfHwG sind eher bürokratischer Natur und bergen kein Risiko in der praktischen Umsetzung.

Zusätzlich sind hoheitliche Tätigkeiten teilweise mit Regelungen aus der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft, was weitere Anforderungen und Pflichten mit sich bringt.

Die freien Tätigkeiten sind hingegen freiwillig und können unternehmerisch angeboten werden:

  • Kehrarbeiten

  • Messarbeiten

  • Überprüfungsarbeiten

Da diese Dienstleistungen nicht dem hoheitlichen Bereich zugeordnet sind, unterliegen sie den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie vergleichbare gewerbliche Tätigkeiten.

Warum muss eine klare Trennung erfolgen?

1. Rechtliche Sicherheit gewährleisten

Hoheitliche Tätigkeiten unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und müssen von freien Dienstleistungen getrennt bleiben. Eine Vermischung kann dazu führen, dass hoheitliche Befugnisse hinterfragt oder als wettbewerbswidrig eingestuft werden.

2. Wettbewerbsrechtliche Probleme vermeiden

Freie Dienstleistungen unterliegen dem freien Markt. Werden sie mit hoheitlichen Aufgaben vermischt, kann dies von Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden als unzulässiger Vorteil gewertet und abgemahnt werden.

3. Abmahnrisiko durch unklare Kommunikation

Besonders in der Außendarstellung ist eine unklare Trennung riskant. Eine Webseite oder ein Flyer, auf dem hoheitliche und freie Tätigkeiten vermischt dargestellt werden, kann zur Abmahnung führen. Auch Begriffe wie "Beratung" oder "Service" können missverständlich sein und müssen korrekt eingeordnet werden.

Warum ist die Trennung auch auf Internetseiten wichtig?

Viele Schornsteinfegerbetriebe präsentieren ihre Leistungen auf einer eigenen Webseite. Dabei ist es entscheidend, hoheitliche und freie Tätigkeiten klar voneinander zu trennen:

  • Transparenz für Kunden: Klare Kennzeichnungen verhindern Missverständnisse bei Hauseigentümern und Auftraggebern.

  • Vermeidung von Abmahnungen: Eine unklare Darstellung kann als irreführende Werbung ausgelegt und rechtlich geahndet werden.

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Eine klare Struktur erleichtert Suchmaschinen die Kategorisierung der Inhalte, was das Ranking verbessert.

  • Vertrauensbildung: Eine professionelle und juristisch korrekte Präsentation stärkt das Ansehen des Betriebs.

Empfohlen wird, für hoheitliche Tätigkeiten separate Seiten oder Abschnitte auf der Webseite einzurichten und diese explizit als gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu kennzeichnen. Freie Dienstleistungen sollten hingegen als optional und wettbewerblich markiert werden.

Grauzonen, die oft übersehen werden

Nicht immer ist die Grenze zwischen hoheitlicher und freier Tätigkeit auf den ersten Blick erkennbar. Einige Beispiele:

  • Energieberatung im Rahmen einer Feuerstättenschau: Eine allgemeine Information über Energieeffizienz ist unproblematisch. Sobald jedoch konkrete Beratungsleistungen verkauft werden, bewegt man sich in einem kritischen Bereich.

  • Zusätzliche Reinigungsangebote: Die hoheitliche Feuerstättenschau darf nicht mit der gewerblichen Kehrarbeit vermischt werden. Während die Überprüfung hoheitlich ist, sind weiterführende Reinigungen eine freie Dienstleistung.

  • Werbung für „Pflichtleistungen“: Hoheitliche Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt und unterliegen keiner aktiven Akquise. Werden sie dennoch als Serviceleistung beworben, kann dies als unzulässige Marktbeeinflussung gewertet werden.

Wie man sich absichert

  1. Klare Formulierungen verwenden: In allen Werbematerialien, Rechnungen und Angeboten muss klar zwischen hoheitlichen und freien Tätigkeiten unterschieden werden.

  2. Separate Geschäftsbereiche schaffen: Einige Schornsteinfegerbetriebe führen zwei getrennte Geschäftsstrukturen – eine für hoheitliche Aufgaben und eine für freie Dienstleistungen.

  3. Juristische Prüfung einholen: Vor der Veröffentlichung von Werbematerialien oder neuen Dienstleistungen ist eine rechtliche Prüfung durch einen Experten ratsam.

  4. Mitarbeiter und Kunden aufklären: Wer sich selbst und seine Kunden klar über die Unterschiede informiert, reduziert das Risiko von Missverständnissen oder rechtlichen Problemen.

  5. Webseite sorgfältig strukturieren: Getrennte Menüpunkte für hoheitliche und freie Tätigkeiten helfen, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Fallstricke auszuschließen.

Fazit: Klare Trennung schützt vor rechtlichen Fallstricken

Die Vermischung von hoheitlichen und freien Tätigkeiten mag auf den ersten Blick unproblematisch erscheinen, birgt aber erhebliche Risiken. Grauzonen können von Juristen genutzt werden, um rechtliche Schritte einzuleiten – sei es durch Mitbewerber oder Behörden. Wer klare Strukturen schafft, seine Kommunikation präzise hält und juristische Beratung einholt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen und sichert sich langfristig ab.

Der beste Weg, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, ist die konsequente Trennung dieser beiden Tätigkeitsbereiche – sowohl in der Außendarstellung als auch in der internen Betriebsorganisation. Besonders auf Internetseiten sollte diese Trennung sichtbar sein, um Transparenz zu gewährleisten und potenzielle Abmahnungen zu vermeiden.

 

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